15 Jahre Aarhus – ja, dürfen die das?

Letzten Freitag luden Arbeiterkammer, Ökobüro und Wiener Umweltanwaltschaft zu einem Symposium „15 Jahre Aarhus-Konvention. Wo stehen wir?“

Die Aarhus-Konvention wird zu Recht als ein wichtiges Dokument für die Verankerung von Partizipation gesehen, auch wenn damit nicht die Rechte einzelner BürgerInnen gestärkt werden. Ich staune ja immer wieder über das dabei verankerte Convention Compliance Commitee. Irgenwie habe ich dabei das Gefühl, dass damals ein paar Leute glücklicherweise nicht so genau aufgepasst haben und die Konvention unterzeichnet wurde.

Das Österreichische Amtsgeheimnis  tut sich schwer damit Informationen an Betroffene zu geben.  In Ihren  Redebeiträgen haben  Verena Madner und Thomas Alge am Freitag klar gezeigt, dass in Österreich der Umgang mit den Grundsätzen der Konvention immer noch vom „Ja dürfen die das?“ gekennzeichnet wird.

Ganz streng genommen können Behörden nämlich eine Anfrage nach Umweltinformation einfach aussitzen. Einfach weil es keinen wirklichen Mechanismus gibt um sie zu zwingen.  Und auch niemanden den man zu einer „Ersatzvornahme“ veranlassen könnte.

Die Durchsetzung der Durchsetzung steht also noch an. Aber zum Glück kümmert sich mein Europa auch in Zeiten in denen andere, schwierige Entscheidungen anstehen um langfristig wichtige Themen. Wenn die Umsetzung der Aarhus-Konvention in Österreich so bleibt, wird das angesprochenen Compliance Commitee  in absehbarer Zeit dazu eine Stellungnahme abgeben. Darauf kann man hoffen.