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Beteiligungshaushalt auf Landesebene

Eine Machbarkeitsstudie am Beispiel von Baden-Württemberg

 

Bürger- oder Beteiligungshaushalte, durchgeführt auf kommunaler Ebene in Städten und Gemeinden, haben in den letzten Jahren in Deutschland verstärkt Aufmerksamkeit erfahren. Eine Beteiligung bei der Aufstellung eines Landeshaushaltes ist jedoch zumindest im mitteleuropäischen Raum demokratiepolitisches Neuland. Auch weltweit gibt es nur sehr wenige Beispiele, in deren Rahmen versucht wurde, Partizipation in Haushaltsfragen von der kommunalen auf die Ebene eines Bundeslandes oder Staates zu heben. In diesem Buch wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung des Landeshaushaltes beteiligt werden können. Am Beispiel Baden-Württembergs werden die sozialwissenschaftlichen, technischen und rechtlichen Bedingungen diskutiert, die für einen erfolgreichen Beteiligungshaushalt gegeben sein müssten.

(c) Springer VS

Als eBook und Softcover erhältlich!

15 Jahre Aarhus – ja, dürfen die das?

Letzten Freitag luden Arbeiterkammer, Ökobüro und Wiener Umweltanwaltschaft zu einem Symposium „15 Jahre Aarhus-Konvention. Wo stehen wir?“

Die Aarhus-Konvention wird zu Recht als ein wichtiges Dokument für die Verankerung von Partizipation gesehen, auch wenn damit nicht die Rechte einzelner BürgerInnen gestärkt werden. Ich staune ja immer wieder über das dabei verankerte Convention Compliance Commitee. Irgenwie habe ich dabei das Gefühl, dass damals ein paar Leute glücklicherweise nicht so genau aufgepasst haben und die Konvention unterzeichnet wurde.

Das Österreichische Amtsgeheimnis  tut sich schwer damit Informationen an Betroffene zu geben.  In Ihren  Redebeiträgen haben  Verena Madner und Thomas Alge am Freitag klar gezeigt, dass in Österreich der Umgang mit den Grundsätzen der Konvention immer noch vom „Ja dürfen die das?“ gekennzeichnet wird.

Ganz streng genommen können Behörden nämlich eine Anfrage nach Umweltinformation einfach aussitzen. Einfach weil es keinen wirklichen Mechanismus gibt um sie zu zwingen.  Und auch niemanden den man zu einer „Ersatzvornahme“ veranlassen könnte.

Die Durchsetzung der Durchsetzung steht also noch an. Aber zum Glück kümmert sich mein Europa auch in Zeiten in denen andere, schwierige Entscheidungen anstehen um langfristig wichtige Themen. Wenn die Umsetzung der Aarhus-Konvention in Österreich so bleibt, wird das angesprochenen Compliance Commitee  in absehbarer Zeit dazu eine Stellungnahme abgeben. Darauf kann man hoffen.

Wie weiter, BürgerInnenbeteiligung?

Wo stehen wir im Moment in Partizipationsfragen? Wie soll es mit der BürgerInnenbeteiligung weitergehen? Welche Lektionen haben wir gelernt, und in welchen Bereichen fehlen uns noch immer die Rezepte? Diesen und vielen weiteren Fragen widmete sich am 06. November 2014 die Podiumsdiskussion »Quo vadis, BürgerInnenbeteiligung?«, moderiert von Daniela Musiol und Robert Korbei, eingeleitet von Alexander Prosser, veranstaltet von der Österreichischen Computer-Gesellschaft (OCG) und Rundumbeteiligung.

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