Neuer Leitfaden „Wenn Trauer keine Privatsache ist“

Präsentation des Leitfadens „Wenn Trauer keine Privatsache ist“
Die Spitzen von Gewerkschaft, ÖBV und Rundumberatung präsentieren die neu erschienene Broschüre „Wenn Trauer keine Privatsache ist“

Nun reden wir auch über Suizid am Arbeitsplatz. Wir haben die zweite Auflage des Leitfadens „Wenn Trauer keine Privatsache ist“ um das immer noch mit großen Tabus behaftete Thema „Suizid am Arbeitsplatz“ erweitert. Es ist höchste Zeit, den Mantel des Schweigens zu lüften und über Suizidalität und Suizid zu sprechen – auch am Arbeitsplatz.

Im Auftrag von vida, Arbeiterkammer für Wien, GÖD und ÖBV, konzipiert und verfasst von Rundumberatung.

Sie können den Leitfaden „Wenn Trauer keine Privatsache ist“ hier downloaden oder ihn direkt bei der Gewerkschaft vida bestellen. Ein einfaches E-Mail an Peter Traschkowitsch (peter.traschkowitsch@vida.at) reicht.

Ausbildung zur Trauervertrauensperson

Seit 2019 bietet die Gewerkschaft vida die Ausbildung zur betrieblichen Trauervertrauensperson an. Diese dreiteilige Seminarreihe, durchgeführt von Rundumberatung, richtet sich an Betriebsrät_innen, Behinderten-, Jugend- und Sicherheitsvertrauenspersonen, Sozialarbeiter_innen, Sterbebegleiter_innen und andere interessierte Personen.

Die Nachfrage ist groß, weshalb wir 2020 sogar jeweils zwei Termine für die Seminarveranstaltungen anbieten.

Seminar 1: 23./24. März 2020 und 30. Juni/01. Juli 2020

Seminar 2: 08./09. Juni 2020 und 03./04. November 2020

Seminar 3: 19. Oktober 2020 und 01. März 2021

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dieser Broschüre der Gewerkschaft vida!

Fortgegangen – weiterleben. Eine Nachbetrachtung

Es war wirklich eine sehr runde Sache. Auch bei der dritten Trauerkonferenz, die wir gemeinsam mit vida, Arbeiterkammer, GÖD und ÖBV veranstaltet haben, war das Interesse der Kolleginnen und Kollegen überwältigend.

Präsentation des Leitfadens „Wenn Trauer keine Privatsache ist“
Die Spitzen von Gewerkschaft, ÖBV und Rundumberatung präsentieren die neu erschienene Broschüre „Wenn Trauer keine Privatsache ist“
Das Podium zur Eröffnung der Konferenz
Das Podium zur Eröffnung der Konferenz
Informationsstand von Rundumberatung
Ursi Spät von Rundumberatung auf der Konferenz Fortgegangen – Weiterleben

Danke an Roswitha Mathes und Peter Zehentner für die Eröffnungsvorträge sowie an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der sehr intensiven, informativen Podiumsdiskussionen.

Fotos, Filmclips und vieles mehr zur Nachlese findet sich auf der Website der Gewerkschaft vida.

Bis zum nächsten Mal!

Betriebsvereinbarung „Tod und Trauer am Arbeitsplatz“

Wir müssen auch auf politischer Ebene irgendwo anfangen. Deshalb haben wir gemeinsam mit der Rechtsabteilung der Gewerkschaft vida eine Muster-Betriebsvereinbarung für den Umgang mit Tod und Trauer am Arbeitsplatz entwickelt. Wir hoffen nun, dass viele Betriebsträt_innen das Thema aufgreifen und in Verhandlungen mit ihren Geschäftsführungen treten.

Die Muster-BV beschäftigt sich u. a. mit Freistellungen und Karenzen im Anschluss an Todesfälle von Angehörigen, mit konkreten Maßnahmen nach Todesfällen im Betrieb sowie mit Fragen der Entgeltfortzahlung.

Thomas Geldmacher (Rundumberatung), vida-Chef Roman Hebenstreit und vida-Frauenvorsitzende Sissy Vondrasek präsentieren die Muster-BV.

 

Beteiligungshaushalt auf Landesebene

Eine Machbarkeitsstudie am Beispiel von Baden-Württemberg

 

Bürger- oder Beteiligungshaushalte, durchgeführt auf kommunaler Ebene in Städten und Gemeinden, haben in den letzten Jahren in Deutschland verstärkt Aufmerksamkeit erfahren. Eine Beteiligung bei der Aufstellung eines Landeshaushaltes ist jedoch zumindest im mitteleuropäischen Raum demokratiepolitisches Neuland. Auch weltweit gibt es nur sehr wenige Beispiele, in deren Rahmen versucht wurde, Partizipation in Haushaltsfragen von der kommunalen auf die Ebene eines Bundeslandes oder Staates zu heben. In diesem Buch wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung des Landeshaushaltes beteiligt werden können. Am Beispiel Baden-Württembergs werden die sozialwissenschaftlichen, technischen und rechtlichen Bedingungen diskutiert, die für einen erfolgreichen Beteiligungshaushalt gegeben sein müssten.

(c) Springer VS

Als eBook und Softcover erhältlich!

Europa unter Volksbefragung

Europa wird von direkter Demokratie erschüttert. Wolfgang Müller-Funk zählt in seinem Kommentar im Standard die Ergebnisse der letzten Monate auf: Brexit, Ceta-Befragung, bosnisch-serbischer Feiertag und die ungarische Abstimmung für einen härteren Umgang mit Flüchtlingen.

Wieder einmal wird hier der wichtige Grundsatz verletzt, dass es weniger zählt was man tut, sondern warum man es tut.  Als ob es die Ursache unserer Problemen wäre, dass wir EuropäerInnen uns ständig verwählen würden.

Besonders problematisch sind zwei Argumente:

Erstens die Gegenüberstellung von direkter Demokratie als polarisierend und anfällig für radikale und einfache Pseudolösungen auf der einen Seite. Dagegen steht auf der anderen Seite die repräsentative, vernünftige und reife Demokratie. Gewürzt mit einigen Beispielen aus der faschistischen Vergangenheit entsteht der Eindruck, dass Partizipation vor allem der direkte Weg in den Abgrund ist.

Ausgeblendet wird, dass es ebenso Beispiele für repräsentative Wahlen gibt, die, historisch geklärt, zu Katastrophen benutzt wurden.  Und es war die politische Realität nach 1945 in Europa, die uns hierher gebracht hat. Nicht die Volksabstimmungen des Jahres 2016.

Wem Demokratie ein Amt gibt, dem gibt sie Verstand?

Zweitens: Eher als Nebenbemerkung die Beschwerde, dass nur „… rund 15.000 Personen darüber entscheiden, ob Österreich den Vertrag unterzeichnet oder nicht, …“

Na, immerhin waren es 15.000. Natürlich stimmen die Argumente, die in der CETA -Befragung ein leicht durchschaubares Manöver sehen.  Aber siehe Grundsatz weiter oben. Würden wir noch in den 70ern leben hätte sich Kanzler Kern wohl vor die Kameras gestellt und gegrummelt:“ Mir bereiten die Österreichischen Arbeitsplätze mehr Sorgen als die paar Kommentare von meinen Staatschef-Kollegen“.

Viel nötiger als eine Debatte über das Werkzeug Partizipation wäre eine über die Frage, welcher politischer Weg uns EuropäerInnen wieder für ein konstruktives Projekt gewinnt.

Die dunkle Seite der BürgerInnenbeteiligung

Thomas Wagner hat ein Buch mit dem Titel „Die Mitmachfalle“ geschrieben. Der Untertitel „Bürgerbeteiligung als Herrschaftsinstrument“ beschreibt ganz gut, worum es auf den knapp 160 Seiten geht.

Wagner sieht ein große Problem im Rahmen von Beteiligungsprozessen: Sie sind nicht nur keine Revolution, sondern tragen eher aktiv dazu bei, dass gar  keine stattfinden. Über diesen Befund kann man auch gar nicht streiten. Über die Frage, ob das Ziel die Revolution ist oder eher eine Veränderung des bestehenden Systems, schon viel eher. Obwohl das eine wichtige Frage ist, die jede und jeder für sich beantworten muss, soll es hier darum aber nicht gehen.

Wobei man das Buch schon alleine für die Beispiele, wie große Konzerne Beteiligungsprozesse für ihr Marketing ausnutzen, lesen sollte.

Boboprozesse

Ein zweiter Kritikpunkt der in „Die Mitmachfalle“ geäußert wird lautet so: Da Beteiligungsprozesse Ressourcen brauchen, nehmen eher Menschen mit Ressourcen daran teil und sind die Ergebnisse daher eher für Menschen mit Ressourcen günstig. Das mag auf den ersten Blick banal erscheinen, oder sogar gerecht. Auf den zweiten Blick wird aber klar, dass damit so manches Problem eher verstärkt wird als gelöst.

So erzählt Wagner mit Beispielen aus Berlin  wie Beteiligungsprozesse ein erstes Zeichen, wenn nicht sogar Teil der Ursache dafür sind, dass am Ende der Geschichte Stadtteile für einige BewohnerInnen nicht mehr leistbar sind. Stichwort Gentrifizierung.

Dabei sein ist alles

Es ist Ziel jedes Beteiligungsprozesses alle Betroffenen Bevölkerungsgruppen einzubinden.  Betroffenheit darf aber nicht dadurch definiert sein, dass ich mich als Betroffene melde. Noch wichtiger ist es, die ausreichende Einbindung aller Sichtweisen  im Laufe der Entscheidungen immer fest im Blick zu haben. Wahrscheinlich ist das eine der schwierigsten Aufgaben für die Leitung und Steuerung von Beteiligungsprozessen. Denn die Einbindung von Menschen bedeutet immer den langen Weg zu gehen.

Wo doch der kurze lockt: Sie ist stark, die dunkle Seite der BürgerInnenbeteiligung.

15 Jahre Aarhus – ja, dürfen die das?

Letzten Freitag luden Arbeiterkammer, Ökobüro und Wiener Umweltanwaltschaft zu einem Symposium „15 Jahre Aarhus-Konvention. Wo stehen wir?“

Die Aarhus-Konvention wird zu Recht als ein wichtiges Dokument für die Verankerung von Partizipation gesehen, auch wenn damit nicht die Rechte einzelner BürgerInnen gestärkt werden. Ich staune ja immer wieder über das dabei verankerte Convention Compliance Commitee. Irgenwie habe ich dabei das Gefühl, dass damals ein paar Leute glücklicherweise nicht so genau aufgepasst haben und die Konvention unterzeichnet wurde.

Das Österreichische Amtsgeheimnis  tut sich schwer damit Informationen an Betroffene zu geben.  In Ihren  Redebeiträgen haben  Verena Madner und Thomas Alge am Freitag klar gezeigt, dass in Österreich der Umgang mit den Grundsätzen der Konvention immer noch vom „Ja dürfen die das?“ gekennzeichnet wird.

Ganz streng genommen können Behörden nämlich eine Anfrage nach Umweltinformation einfach aussitzen. Einfach weil es keinen wirklichen Mechanismus gibt um sie zu zwingen.  Und auch niemanden den man zu einer „Ersatzvornahme“ veranlassen könnte.

Die Durchsetzung der Durchsetzung steht also noch an. Aber zum Glück kümmert sich mein Europa auch in Zeiten in denen andere, schwierige Entscheidungen anstehen um langfristig wichtige Themen. Wenn die Umsetzung der Aarhus-Konvention in Österreich so bleibt, wird das angesprochenen Compliance Commitee  in absehbarer Zeit dazu eine Stellungnahme abgeben. Darauf kann man hoffen.